Kennzeichnung
Grundsätzlich ist die Kennzeichnung mittels Transponder/Chip und/oder Tätowierung und anschließender Registrierung im Haustierregister ( z.B. Tasso)
des geliebten Tieres immer zu empfehlen. Es erhöht die Chance auf Wiedererlangen des vierbeinigen Familienmitglieds bei Abhandenkommen deutlich.
Zudem ist es in einigen Fällen mittlerweile vorgeschrieben. So muss ein 20/40-Hund (ab 20kg und/oder 40cm Schulterhöhe) immer gechippt sein. Eine
Katze, die Freigang erhält, muss laut Katzenschutzverordnung im Kreis Coesfeld ebenfalls gekennzeichnet (und kastriert) sein.
Sollten Sie sich für Ihr Tier einen EU-Heimtierausweis wünschen, ist ein Chip ebenfalls Vorschrift.
Wir bieten Ihnen in unserer Praxis die Transponderimplantation und das Tätowieren (Tattoo unter Narkose) an und beraten Sie gerne hierzu.